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LG Berlin, 04.07.2007 - 29 O 95/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung; einmaliger Zahlungsverzug nach Abmahnung; kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei Vertragsverstößen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus LG Berlin, 04.07.2007 - 29 O 95/07
Zweck der Abmahnung ist es, dem Mieter vor der Vertragsbeendigung noch eine Chance zu vertragsgemäßem Verhalten einzuräumen (…vgl. AnwK-BGB/Riecke, § 543 BGB, Rn. 35). Für eine fristlose Kündigung kann daher auch eine der Abmahnung folgende einzelne wiederum verspätete Zahlung ausreichen (vgl. BGH GE 2006, 508).